Fahrradfreundliche Stadt Königsbrunn: Grüne stellen Antrag für alternative Radwegeachse

Antrag an den Stadtrat Königsbrunn für die Schaffung einer alternativen Radwegeachse im Gewerbegebiet Nord zwischen Augsburger Straße und Föllstraße

Zur Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer*innen bei der Fahrt durch das Gewerbegebiet Nord wird die Verwaltung beauftragt, entsprechend dem beigefügten Plan einen Fuß- und Radweg zu schaffen. Hierzu soll im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 1453/1, 1071/2 und 1438/6 ein asphaltierter Fuß- und Radweg ausgewiesen werden. Der weitere Verlauf des Fuß- und Radweges auf dem Grundstück Fl.Nr. 1438 von der Einmündung an der Hunnenstraße bis zur Einmündung an der Föllstraße soll mit einem „fahrradtauglichen“ Belag ausgestattet und als Radweg beschildert werden.

Die Querung der Hunnenstraße soll durch eine entsprechende Kennzeichnung sowohl für die querenden Radfahrer*innen als auch für Fahrer*innen auf der Hunnenstraße deutlich kenntlich gemacht werden, sodass Gefahren weitgehend vermieden werden können.

Zum Schutz der Radfahrer*innen auf dem bestehenden, in beiden Richtungen zu benutzenden Fuß- und Radweg entlang der Hunnenstraße soll der Radweg im Bereich der Zufahrten zu den Grundstücken mittels einer Einfärbung der Querungsbereiche, einer zusätzlichen Kennzeichnung auf dem Boden und ggf. durch Verkehrszeichen besser gekennzeichnet werden.

Begründung:

Aufgrund der Baumaßnahmen entlang der Guldenstraße im Zuge des Baus der Linie 3 steht die dort verlaufende Nord-Süd-Radwegeachse für längere Zeit nicht zu Verfügung. Im Rahmen der Erstellung des Radverkehrskonzeptes für die Stadt Königsbrunn wurde festgestellt, dass diese Achse, insbesondere von Alltagsradlern für den Weg nach Augsburg stark frequentiert ist. Wir erachten es deshalb für zwingend erforderlich, eine Alternativstrecke anzubieten. Hierzu ist aus unserer Sicht der von der Hunnenstraße bis zur Föllstraße westlich der Bereitschaftspolizei verlaufende unbefestigte Weg sehr gut geeignet. Dieser aktuell landwirtschaftlich genutzte Weg soll so befestigt werden, dass er als Radweg gut genutzt werden kann.

Der entlang der Hunnenstraße verlaufende Fuß- und Radweg endet kurz vor der 90°-Kurve und das Abfahren von Radfahrer*innen in diesem Bereich wurde schon bei der Vorstellung des Radverkehrskonzeptes als gravierende Gefahrenstelle identifiziert. Um eine durchgängige Radwegeverbindung herstellen zu können, ist es erforderlich im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 1453/1, 1071/2 und 1438/6 einen asphaltierten Fuß- und Radweg auszuweisen und damit das Radfahren an dieser Stelle sicherer zu machen.

Der einseitig geführte gemeinsame Fuß- und Radweg entlang der Hunnenstraße ist durch zahlreiche Zufahrten in die gewerblich genutzten Grundstücke unterbrochen. Dort befinden sich großflächige Kundenparkplatzflächen für die ansässigen Einzelhandelsunternehmen. In diesem Bereich sind erhebliche Gefährdungsbegegnungen zwischen aus- und einfahrenden Autofahrer*innen und den eigentlich bevorrechtigten Radfahrer*innen auszumachen, die ebenfalls dringend entschärft werden müssen.